LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.06.2016 (L 6 AS 951/16 B ER)
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.05.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Die [...]