BSG - Beschluss vom 30.09.2015 (B 12 KR 9/15 R)
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Kläger hat, mit einem von ihm [...]