LSG Thüringen - Beschluss vom 05.03.2014 (L 6 SF 78/14 E)
Die Vergütung für das Gutachten des Erinnerungsführers vom 3. Dezember 2013 wird auf 1.977,12 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. In dem Berufungsverfahren H. D .../. [...]