LSG Bayern - Urteil vom 19.03.2014 (L 1 R 501/11)
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 1. März 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]