LSG Bayern - Urteil vom 13.05.2014 (L 2 U 308/09)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 9. Januar 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist, ob es [...]