LSG Bayern - Beschluss vom 27.05.2014 (L 7 AS 398/14 RG)
I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 17. April 2014 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Mit Urteil vom 10.04.2014, Az. L 7 AS 193/14, wurde die Berufung der [...]