LSG Hamburg - Urteil vom 28.02.2013 (L 1 KA 14/11)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger wendet [...]