LAG Köln - Beschluss vom 03.04.2013 (2 Ta 31/13)
Auf die sofortige Beschwerde des Klägerprozessbevollmächtigten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.12.2012 - 3 Ga 48/12 - teilweise abgeändert: Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.569,00 € [...]