LSG Hamburg - Urteil vom 16.04.2013 (L 3 U 43/10)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Dem Kläger werden gerichtliche Verschuldenskosten in Höhe von 1.000,- Euro auferlegt. 4. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]