LSG Thüringen - Beschluss vom 24.04.2013 (L 6 SF 287/13)
Die Vergütung für das Gutachten des Erinnerungsführers vom 7. Dezember 2012 wird auf 1.456,22 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. In dem Berufungsverfahren B. H .../. [...]