LSG Bayern - Beschluss vom 07.08.2013 (L 15 SF 139/13 RG)
I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25. März 2013, Az.: L 15 SF 34/13 B, wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Mit am 12.04.2013 zugestelltem Beschluss vom [...]