LSG Hamburg - Urteil vom 15.08.2013 (L 1 KR 6/10)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin begehrt die Erstattung von Kosten in Höhe von [...]