LSG Bayern - Urteil vom 01.02.2012 (L 12 KA 48/11)
I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1), 2), 4), 5) und 6). Weitere Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die [...]