LSG Hamburg - Urteil vom 14.02.2012 (L 3 U 8/10)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten darum, ob die bei dem Kläger vorliegenden Gesundheitsstörungen im Bereich [...]