LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2012 (L 1 KR 118/09)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst zu tragen haben. Die Revision wird [...]