LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.04.2012 (L 1 KR 63/12 B)
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.12.2011 geändert. Dem Kläger wird für die Zeit ab 20.06.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin X, E, beigeordnet. I. [...]