LSG Hamburg - Urteil vom 21.05.2012 (L 4 SO 30/10)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte dem Kläger bestimmte Sozialhilfeleistungen schuldet. Der [...]