LSG Bayern - Kostenbeschluss vom 12.02.2009 (L 15 SB 139/06)
Die Entschädigung des Antragstellers anlässlich der Wahrnehmung des Termines vom 09.01.2007 vor dem BayLSG wird gemäß § 4 Abs. 1 JVEG auf 34,75 Euro festgesetzt. Dem Antragsteller sind 28,75 Euro nachzuentrichten. I. [...]