LSG Bayern - Beschluss vom 27.01.2009 (L 19 R 830/08 ER)
Der Antrag der Beklagten, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 30.06.2008 auszusetzen, wird abgelehnt. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Aussetzungsverfahrens zu [...]