LSG Bayern - Kostenbeschluss vom 09.02.2009 (L 18 SB 112/00.Ko)
Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Entschädigung für seine Stellungnahmen vom 18.04.2001, 26.06.2001 und 05.07.2001, die er in Hinblick auf das Ablehnungsgesuch der Klägerin A. als ärztlicher Sachverständiger [...]