LSG Bayern - Urteil vom 15.01.2009 (L 4 KR 89/07)
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 1. Februar 2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Streitig ist, ob die Beklagte [...]