LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 19.03.2008 (6 Ta 21/08)
I. Der Klägerin war für ihr am 19. Juni 2006 eingeleitetes Feststellungsverfahren mit Beschluss vom 25.09.2006 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten ohne Anordnung einer Ratenzahlung [...]