LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 30.04.2008 (5 Ta 252/07)
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat für beide Rechtszüge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.08.2007 - 9 Ca 853/07 [...]