LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 14.02.2007 (11 Ta 41/07)
I. Im vorangegangenen Klageverfahren ist dem Kläger durch Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.10.2002 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung seines damaligen Rechtsanwalts, Herrn Rechtsanwalt y, [...]