LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 13.04.2007 (2 Ta 92/07)
I. Nach Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitete die Klägerin in der Zeit zwischen dem 01.03.2006 bis 30.09.2006 nicht für die Beklagte. Im Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 04.07.2006 wurde [...]