LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 28.06.2007 (3 Ta 125/07)
I. Die Klägerin ist vom 01.02.2005 bis zum 31.12.2006 bei den Beklagten beschäftigt gewesen. Die Klägerin beantragt, ihr für folgenden Klageantrag die Prozesskostenhilfe ohne Nachzahlungsanordnung und unter Beiordnung [...]