VGH Bayern - Beschluss vom 12.03.2021 (9 ZB 21.364)
I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Rügeverfahrens als Gesamtschuldner, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Anhörungsrüge ist [...]