VGH Bayern - Beschluss vom 21.04.2021 (22 C 21.872)
Die Beschwerde wird verworfen. Die Beschwerde, über die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter zu befinden hat, ist unzulässig. Wegen § 34 Abs. 1 Satz 1 [...]