LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 24.02.2020 (5 Ta 12/20)
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15.11.2019 - 14 Ca 5697/19 - dahingehend abgeändert, dass der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert von 22.631,38 [...]