BVerwG - Beschluss vom 03.02.2020 (5 B 3.20 (5 B 36.19))
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2020 (BVerwG 5 B 36.19) wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die [...]