LSG Bayern - Urteil vom 05.02.2013 (L 15 VK 9/11)
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 28. September 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten darüber, ob [...]