LSG Bayern - Urteil vom 21.01.2013 (L 7 BK 8/12)
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 5. Mai 2012 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht [...]