LSG Bayern - Beschluss vom 20.03.2013 (L 2 SF 1/13 B)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 29. November 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist, ob die Besorgnis der Befangenheit [...]