LSG Bayern - Urteil vom 30.04.2013 (L 13 R 108/13)
I. Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren L 13 R 762/11 durch die Zurücknahme der Berufung am 20.12.2012 erledigt ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht [...]