LSG Bayern - Kostenbeschluss vom 02.02.2009 (L 16 R 707/05 KO)
Die Vergütung des Antragstellers für die Fertigung des radiologischen Zusatzgutachtens vom 17.05.2006 wird gemäß § 4 Abs.1 JVEG auf 673,26 EUR festgesetzt. Dem Antragsteller sind 92,25 EUR nachzubewilligen. I. In dem [...]