Der Anspruch auf den Pflichtteil führt in vielen Familien zu Konflikten - als Anwalt benötigen Sie daher vertiefte Kenntnisse auf diesem Gebiet! Daher finden Sie auf dieser Seite das nötige Praxiswissen, Muster und die typischen Fälle. So verläuft Ihr Pflichtteilsmandat erfolgreich!
Die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist eine der häufigsten Mandatssituationen im Erbrecht. Für die "Enterbten" stellt der Pflichtteilsanspruch die einzige Möglichkeit dar, am Vermögen ihrer Familie teilzuhaben, für die Erben eine unverständliche Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers. Die durch das Pflichtteilsrecht bewirkten Beschränkungen der Testierfreiheit genügen jedoch den verfassungsrechtlichen Vorgaben. So hat das Bundesverfassungsgericht 2005 entschieden, dass "die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass … als tragendes Strukturprinzip des geltenden Pflichtteilsrechts durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt ist". Alles Weitere, was Sie für die Praxis über die Rechtsnatur des Pflichtteilsanspruches wissen müssen, finden Sie auf dieser Seite!
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Der Erblasser hat seine zweite Ehefrau, mit der er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte, und seine einzige Tochter aus erster Ehe unter Verweis auf die gesetzliche Erbfolge zu Miterben je zur Hälfte berufen. Er hinterlässt 100.000 Euro Barvermögen und ein Grundstück im Wert von 150.000 Euro. Er hat weiterhin zugunsten seiner Ehefrau angeordnet, dass diese unter Anrechnung auf ihren Erbteil allein sein Grundstück erhalten soll. Er verfügte auch, dass seine Ehefrau nicht zu Abfindungsleistungen verpflichtet sein soll, wenn und soweit sie dadurch mehr als die Hälfte des Gesamtnachlasses erhält. Nachdem die Tochter von dem Testament ihres Vaters Kenntnis erlangte, kommt sie zu Ihnen und fragt, was sie gegen die Zuweisung des Grundstücks an ihre Stiefmutter unternehmen kann.
Die ausführliche Lösung enthält nicht nur Hinweise zur Berechnung von Erbe und Pflichtteil, sondern auch zahlreiche Praxistipps für die erfolgreiche Mandatsführung.
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Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bestimmt sich nach der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilsberechtigten (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB), d.h., es ist unter Hinwegdenken der letztwilligen Verfügung zunächst fiktiv die gesetzliche Erbfolge zu ermitteln. Erfahren Sie hier, worauf bei der Ermittlung der Pflichtteilsquote sonst noch zu achten ist.
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Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag für einen Pflichtteilsvergleich, wenn das Testament nicht eindeutig ist.
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Der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein selbständiger, außerordentlicher Pflichtteilsanspruch. Er kann unabhängig vom Pflichtteilsanspruch entstehen (BGH, NJW 1988, 1667). Mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch soll der Pflichtteilsberechtigte vor "Aushöhlungsmaßnahmen" des Erblassers zu dessen Lebzeiten geschützt werden. Damit wird der gesetzgeberische Gedanke, die engsten Familienangehörigen am Nachlass des Erblassers teilhaben zu lassen, konsequent fortgeführt. Wie genau der Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht wird, erfahren Sie auf dieser Seite.
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Der Mandant ist eines von drei Kindern. Es geht um den Nachlass seines im Jahr 2012 verstorbenen Vaters. Die Mutter ist vorverstorben, als der Mandant noch ein Kind war. Der Vater hat neu geheiratet. Die zweite Ehefrau (F) hat den Mandanten und seine Geschwister großgezogen und den Haushalt für den Erblasser geführt. Sie hat während der Ehe nur eine kleine eigene Altersvorsorge bilden können. Außerdem hat sie 15 Jahre lang unentgeltlich im Geschäft des Erblassers mitgearbeitet. Der Erblasser lebte mit F im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er hat sie zur Alleinerbin eingesetzt. F erhält eine monatliche Witwenrente von 3.000 Euro und eine eigene Rente von 400 Euro. Diese Rentenansprüche hatte sie bereits auch im Jahr 1995 zu erwarten. Es geht um die Würdigung verschiedener lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers.Über den Nachlass hat die F durch Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses Auskunft erteilt. Danach sind einige unentgeltliche Zuwendungen festzustellen. Der Mandant beauftragt Sie mit der Berechnung seines Pflichtteils.
Alles, was Sie als Anwalt über unentgeltliche Zuwendungen und den Pflichtteil wissen müssen, wird in diesem Fall diskutiert! Den vollständigen Sachverhalt mit Lösung finden Sie hier.
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Zur Berechnung des Pflichtteils muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden. Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie dazu am besten vorgehen.
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