Nacherbeneinsetzung der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht in der Patchwork-Familie (Fall mit Lösung)
Die Mandanten sind Eheleute und bereits fortgeschrittenen Alters. Aus vorangegangenen nicht ehelichen Beziehungen haben beide jeweils ein eigenes Kind, gemeinschaftliche Kinder haben die Mandanten nicht. Das den Eheleuten zur Verfügung stehende Vermögen wurde überwiegend durch den jeweiligen Ehegatten einzeln erwirtschaftet. Jeder der Eheleute ist finanziell selbständig, daher ist es ihnen wichtig, dass im Fall des Ablebens eines der Eheleute letztlich jeder durch seinen eigenen leiblichen Abkömmling beerbt wird. Bei Versterben des ersten Ehegatten soll dem überlebenden Ehegatten jedoch bis zu dessen Tod die Nutzung des Vermögens des Erstversterbenden zufallen. Wichtig ist es den Mandanten, dass der überlebende Ehegatte bei Versterben des anderen hinreichend liquide bleibt. Die Mandanten wollen dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln. Gegebenenfalls sind sie zudem zu weiteren vertraglichen Vereinbarungen im Hinblick auf Pflichtteilsverzicht oder sonstige ehevertragliche Regelungen bereit.
Diese Falllösung enthält neben einem Muster wichtige Hinweise zur Bedeutung des Pflichtteilsverzichts in der Patchwork-Situation.