Zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es standardisierte und nicht-standardisierte Messverfahren. Die technischen Anforderungen an die Geschwindigkeitsmessung sind häufig komplex, aber können für Ihren Mandanten wichtig werden, wenn das Messverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Alles, was Sie als Anwalt über die unterschiedlichen Verfahren zur Messung der Geschwindigkeit wissen müssen, finden Sie hier.
In dieser Einführung haben wir ausführlich für Sie zusammengefasst, was Sie als Anwalt über das Messverfahren bei der Geschwindigkeitsüberwachung wissen müssen. Sie finden hier eine verständliche Erklärung der komplexen technischen Funktionsweise des Messvorgangs, sowie alles, was sie über die Bedeutung der Eichung im Messverfahren, die PTB-Anforderungen und die unterschiedlichen Arten von Messgeräten wissen müssen.
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Ihr Mandant hat einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, ist aber fest davon überzeugt, dass er nicht zu schnell gefahren ist. Sie gehen davon aus, dass der Radarstrahl ein anderes Fahrzeug erfasst hat, das sich hinter dem Fahrzeug Ihres Mandanten, aber außerhalb des Fotobereiches befand und es zu einer Knickstrahlreflexion gekommen ist, die das Messverfahren verfälscht hat.
Hier finden Sie ein Antragsmuster als Formulierungsvorschlag.
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant mit dem Gerät TraffiPhot-S gemessen wurde. Die Position des Fahrzeugs des Mandanten auf dem Messfoto entspricht der nach dem Messprotokoll zu erwartenden. Auf Nachfrage teilte der Mandant aber mit, dass ihn die Schlaglöcher im Bereich der Messstelle irritiert hätten. Sie bitten ihn, die entsprechende Stelle zu fotografieren und Ihnen das Foto zur Verfügung zu stellen.
Eine typische Mandatssituation zeigt, wie Sie Besonderheiten des Messverfahrens erfolgreich in Ihre Verteidigungsstrategie einbinden. Sachverhalt, Checkliste, Lösung und viele hilfreiche Hinweise finden Sie hier.
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h um 85 km/h. Der Mandant weist Sie auf die Besonderheit hin, dass sein Fahrzeug lediglich 120-130 km/h schnell sei. Mit der Messung könne etwas nicht stimmen. Zu den örtlichen Gegebenheiten befragt, führt der Mandant aus, dass er sich während der Messung noch in einer Art nach oben offenen Tunnel mit Betonwänden rechts und links der Fahrbahn befunden haben muss. Auch bejaht er, dass einiges auf der Straße los war, auch wenn kein dichtes Verkehrsaufkommen vorhanden war.
Ein typischer Fall mit Lösung und einem passenden Antragsmuster zeigt Ihnen, wie Sie erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid bei Fehlern im Messverfahren vorgehen - Sachverhalt, Checkliste und Lösung mit zahlreichen Hinweisen zu allgemeinen Fehlerquellen bei Radarmessverfahren finden Sie hier.
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Ihr Mandant hat einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. In der Bußgeldakte heißt es, dass es sich bei dem Fahrzeug ihres Mandanten um ein Einzelfahrzeug gehandelt habe. Ihr Mandant ist jedoch überzeugt, dass ein zweites Fahrzeug unmittelbar hinter ihm herfuhr. Sie gehen daher davon aus, dass das Messverfahren fehlerhaft war, weil ein weiteres Fahrzeug gemessen wurde.
Ein passendes Antragsmuster zeigt Ihnen, wie Sie bei Fehlern im Messverfahren vorgehen sollten, damit der Antrag Erfolg hat.
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Autor: Weingran Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Im Messprotokoll des Gerätes Eso ES 3.0 ist der seitliche Abstand des Sensorkopfs zum Fahrbahnrand mit 8,5 m angegeben. Diese Angabe findet sich auch in der Dateneinblendung auf dem Messfoto wieder. Die Fahrspurbreiten werden mit 3,0 m angegeben. Drei Fahrspuren waren vorhanden. Auf dem Messfoto sieht man das Fahrzeug des Mandanten auf der mittleren Fahrspur in Geradeausfahrt. Wider Erwarten soll der seitliche Abstand des Fahrzeugs des Mandanten zum Sensorkopf aber nur 10 m betragen haben, was bedeutet, dass es sich auf der rechten der drei Fahrspuren befunden haben müsste.
Wie Sie vorgehen, wenn das Messverfahren nicht nachvollziehbar ist, finden Sie hier: Sachverhalt, Checkliste, Lösung und Musterantrag.
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Zur Geschwindigkeitsfeststellung werden häufig standardisierte Messverfahren verwendet. Der Begriff "standardisiertes Messverfahren" bedeutet nicht, dass die Messung in einem voll automatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden muss. Vielmehr ist hierunter ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97)."Technische Messsysteme, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur innerstaatlichen Eichung zugelassen ist, werden daher grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anerkannt."(Cierniak, zfs 2012, 664)
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant in einem verkehrsberuhigten Bereich von einem Polizeibeamten angehalten und ihm eine überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen wurde. Der Mandant räumte laut Protokoll ein, schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein. Eine konkrete Geschwindigkeitsangabe fehlt. Auch lässt das Protokoll nicht erkennen, woran der Polizeibeamte die Geschwindigkeitsüberschreitung festmachte.
Hier finden Sie einen typischen Beispielsfall mit nützlichen Lösungshinweisen und einem Antragsmuster, in dem kein standardisiertes Messverfahren verwendet wurde.
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