Ihrem Mandanten wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die mit Traffipax Speedophot festgestellt wurde. Als Anwalt müssen Sie in solchen Fällen bestimmten Details im Messfoto und besonderen örtlichen Gegebneheiten besondere Aufmerksamkeit schenken: Bei einer Messung mit Traffipax Speedophot können die sogenannte Knickstrahlreflexion bzw. Messwinkelabweichung können zu einem erhöhten Toleranzabzug führen.
Sie möchten genauer wissen, was darunter zu verstehen ist? Eine anschauliche Erklärung des komplexen Messverfahrens mit Traffipax Speedophot mit Beispielsfall und Antragsmuster finden Sie hier.
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h um 85 km/h. Der Mandant weist Sie auf die Besonderheit hin, dass sein Fahrzeug lediglich 120-130 km/h schnell sei. Schließlich handelt es sich um einen Oldtimer mit einfacher Motorleistung. Mit der Messung könne etwas nicht stimmen. Zu den örtlichen Gegebenheiten befragt, führt der Mandant aus, dass er sich während der Messung noch in einer Art nach oben offenen Tunnel mit Betonwänden rechts und links der Fahrbahn befunden haben muss. Auch bejaht er, dass einiges auf der Straße los war, auch wenn kein dichtes Verkehrsaufkommen vorhanden war.
Wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Traffipax SpeedoPhot festgestellt wurde, müssen Sie als Anwalt erkennen, ob das Messergebnis durch eine Knickstrahlreflexion verfälscht wurde. Wie Sie am besten vorgehen, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, veranschaulicht unser Beispielsfall mit Lösung sowie zahlreichen Hinweisen zu allgemeinen Fehlerquellen bei Radarmessverfahren wie Traffipax SpeedoPhot.
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein punktebeschwerter Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Auf dem Messfoto sieht man, dass der Mandant dabei gewesen sein muss, die Spur zu wechseln, als er in den Messbereich einfuhr. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus dem der Bußgeldakte beiliegenden Messfoto ergibt sich der Spurwechsel noch klarer.
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Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffipax SpeedoPhot gilt als standardisiert, die Messung mit dem Gerät Traffipax SpeedoPhot M ("Moving Radar") gilt dagegen als nicht standardisiert. Hier finden Sie alles, was Sie als Anwalt über die Funktionsweise von Traffipax SpeedoPhot wissen müssen.
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Bei dem Messverfahren Traffipax "speedophot" handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frage des erforderlichen Umfangs der tatsächlichen Feststellungen bei standardisierten Messverfahren hinreichend geklärt. Darüber hinaus muss sich der Tatrichter nur dann von der Zuverlässigkeit der Messungen überzeugen, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind
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