Ihrem Mandanten wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die durch Nachfahren festgestellt wurde - dass Messfehler bei dieser Methode wahrscheinlich sind, liegt auf der Hand. Wie Sie bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren am besten vorgehen, um den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung zu widerlegen, zeigen Ihnen unsere Falllösung und unser Musterantrag.
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich nichts Auffälliges, aber auch nicht die Länge der Messstrecke. Auf Nachfrage teilt die Bußgeldstelle mit, dass diese nicht vermerkt worden sei. Darauf käme es aber auch nicht an. Es reiche aus, wenn ein gleichbleibender Abstand zwischen dem Verfolgerfahrzeug und dem Mandantenfahrzeug hergestellt worden sei. Der zu diesem Zeitpunkt abgelesene Geschwindigkeitswert wäre der Messung zugrunde zu legen.
Ein anschauliches Fallbeispiel mit Lösung zeigt Ihnen, worauf Sie als Anwalt achten müssen, wenn die Geschwindigkeit Ihres Mandanten durch Nachfahren ermittelt wurde.
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Ihrem Mandant wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Diese ist durch Nachfahren ermittelt worden, allerdings fehlen Angaben über die Länge der Messstrecke. In diesem Fall reicht Nachfahren als Methode zur Geschwindigkeitsüberprüfung nicht aus - unser Antragsmuster zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, um den Bußgeldbescheid abzuwenden.
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1. Leitsatz: Bei einer bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich.
2. Leitsatz: Je kürzer die Messstrecke ist, um so genauer sind die Umstände der Messung darzustellen.
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