Sie sollen gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, den Ihr Mandant wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten hat. Diese wurde mit einem Koaxialkabelmessverfahren festgestellt.
Auf dieser Seite erläutern wir verständlich die Funktionsweise von Koaxialkabelmessverfahren - veranschaulicht wird das Thema und seine Bedeutung für das Mandat im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht anhand eines typischen Fallbeispiel mit ausführlicher Lösung und einem Antragsmuster.
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant mit dem Gerät TraffiPhot-S gemessen wurde. Die Position des Fahrzeugs des Mandanten auf dem Messfoto entspricht der nach dem Messprotokoll zu erwartenden. Auf Nachfrage teilte der Mandant aber mit, dass ihn die Schlaglöcher im Bereich der Messstelle irritiert hätten.
Dieser typische Fall mit wichtigen Erläuterungen zeigt, worauf Sie als Anwalt achten müssen, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Koaxialkabelmessverfahren festgestellt wurde - außerdem finden Sie hier ein praktisches Antragsmuster.
Mehr erfahren
Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte unterliegen der Eichpflicht (§§ 27 ff. Mess- und Eichgesetz - MessEG). Ist das Geschwindigkeitsmessgerät nicht geeicht, bleibt das Beweismittel verwertbar, ist aber ein Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Hamm, Beschl. v. 10.03.2017 - 4 RBs 94/17).Gemäß § 34 Abs. 1 Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichfrist eines Messgeräts zwei Jahre, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Gemäß Anlage 7 (zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV) Nr. 12.1 beträgt die Eichdauer von Geschwindigkeitsmessgeräten davon abweichend ein Jahr. Gemäß § 34 Abs. 1 MessEV ist für den Fristbeginn auf den Tag der Eichung abzustellen.
Mehr erfahren
Unser hilfreicher Musterantrag zeigt Ihnen, wie Sie bei Verwendung eines Koaxialkabelmessverfahrens die Beschaffenheit der Straßenoberfläche an der Messstelle für Ihren Mandanten ausnutzen.
Mehr erfahren