Traffipax TraffiStar S 330 und S 350 werden zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Die Funktionsweise ist komplex und für Juristen häufig schwer nachvollziehbar, für Sie als Anwalt können sich diese Kenntnisse jedoch als sehr nützlich erweisen: Daher finden Sie hier die wichtigsten Informationen und aktuelle Rechtssprechung zu Traffipax TraffiStar.
Das von der PTB am 01.07.2003 zugelassene Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffipax TraffiStar S 330 dient der stationären Messung der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge auf einer Fahrspur. Hier finden Sie eine verständliche Darstellung des Messverfahrens, die alles enthält, was Anwälte wissen müssen.
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Leitsatz - Bei dem Messverfahren mit Traffistar S 350 handelt es sich um standardisiertes Messverfahren.
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Leitsatz - Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ist ein sog.
standardisiertes Messverfahren i.S. der Rechtsprechung des BGH.
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