Als Anwalt haben Sie häufig mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zu tun, die mithilfe eines ProViDa-Messgerätes festgestellt werden. ProViDa ist zwar als standardisiertes Messverfahren anerkannt, die Rechtssprechung stellt jedoch für die Verwertbarkeit des Messergebnisses Anforderungen inbesondere an die Eichung. Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen ProViDa ungeeignet ist, um Geschwindigkeitsverstöße festzustellen - anschaulich erklärt mit aktueller Rechtssprechung und ausführlichen Beispielsfällen.
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich zweierlei: Zum einen eine Eigengeschwindigkeit des Verfolgerfahrzeugs von 120 km/h in einer Baustelle, innerhalb derer 80 km/h zugelassen waren. Vorgeworfen wird dem Mandanten eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h, die mit einem ProViDa-Gerät gemessen wurde. Zum anderen war die Nacheichung des ProViDa-Messgeräts zum Zeitpunkt der Messung längst überfällig.
Eine typische Mandatssituation veranschaulicht anhand von Sachverhalt, Checkliste, Lösung und Musterantrag, worauf Sie achten müssen, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit ProViDa festgestellt wurde.
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Ihr Mandant hat einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, die mit einem ProViDa-Messgerät festgestellt wurde.
Sie stellen fest, dass das ProViDa-Gerät nicht mehr geeicht war. Wie sie diese Tatsache effektiv zum Nutzen Ihres Mandanten einsetzen können, können Sie unserem Antragsmuster entnehmen.
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen, die mit einem ProViDa Messgerät festgestellt wurde. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Auf dem Messfilm, der der Ermittlungsakte beilag, sieht man das Fahrzeug des Mandanten von hinten. Vor ihm befindet sich ein weiteres Fahrzeug, dass teilweise vom Mandantenfahrzeug verdeckt ist. Sofort fällt auf, dass sich die beiden Fahrzeuge mit dem Lauf des Videofilms vergrößern. Das Polizeifahrzeug schloss also auf das Mandantenfahrzeug auf. Mehr gibt der Akteninhalt nicht her.
Eine typische Mandatssituation veranschaulicht die beste Vorgehensweise, um die Abstandsmessung mit dem ProViDa-Messgerät in Frage zu stellen. Sachverhalt, Checkliste, Lösung,Praxistipp und Antragsmuster finden Sie hier.
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Leitsatz: Im Fall einer Berechnung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges mittels manueller Weg-/Zeitberechnung anhand des Videobandes durch nachträgliche Auswertung des geeichten Wegstrecken- und Einzelbildzählers im Wege der so genannten Fest- oder Fixpunktmessung ist das Messverfahren ProViDa nicht als standardisiertes Messverfahren anzusehen, mit der Folge, dass im Urteil nähere auch für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbare Ausführungen zur konkreten Geschwindigkeitsfeststellung erforderlich sind.
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Der Begriff "standardisiertes Messverfahren" bedeutet nicht, dass die Messung in einem voll automatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden muss. Vielmehr ist hierunter ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97).
Die Geschwindigkeitsmessung mit ProViDa ist von der Rechtssprechung als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Was das für Ihr Mandat bedeutet, und was Sie sonst über standardisierte Messverfahren wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
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