BGH - Beschluß vom 17.11.1999 (X ZR 147/98)
I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Wirtschaftsseminare veranstaltet, die restliche Bezahlung für von ihr hergestellte Druckerzeugnisse in Höhe eines Betrages von 9.687,48 DM nebst Zinsen; sie begehrt [...]