LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 13.04.2016 (L 1 R 138/15)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch [...]