LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.05.2012 (9 Ta 89/12)
1. Soweit das Arbeitsgericht der Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.03.2012, Az.: 6 Ca 1667/07 nicht abgeholfen hat, wird die weitergehende Beschwerde [...]