LAG Köln - Beschluss vom 25.04.2012 (7 Ta 22/12)
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin hin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2011 abgeändert: Der Klägerin wird für ihre Klage vom 23.09.2011, die Gegenstand des Verfahrens [...]