LSG Bayern - Beschluss vom 06.04.2009 (L 2 B 385/08 V)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München 07.03.2008 wird zurückgewiesen. I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Sachverständigen Dr.B. begründet [...]