LSG Bayern - Urteil vom 27.05.2009 (L 2 U 303/04)
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 16. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Zwischen [...]