LSG Bayern - Beschluss vom 18.04.2009 (L 5 B 73/08 KR)
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 07.01.2008 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klageverfahrens zu [...]